In Wien sind schon 40 Eierstöcke tiefgefroren!
tiefgefrorenes Eierstockgewebe
Für diejenigen von uns, die das nach Verlust ihrer Organe erfahren, dass es diese Möglichkeit bereits gibt, sind derartige Nachrichten bitter:
Fruchtbarkeit auf Eis
Die Methode der Kryokonservierung eröffnet Krebspatienten, die durch die onkologische Therapie Gefahr laufen, ihre Fertilität zu verlieren, die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch doch noch zu erfüllen.
krebs:hilfe! 05/2004
Wenn ein Mensch in jungen Jahren an Krebs erkrankt, so steht – wie bei jedem onkologischen Patienten – sein Überleben an erster Stelle der Prioritätenliste. Viele Tumore, die jüngere Patienten treffen, sind mittlerweile sehr gut therapierbar und haben – wie z.B. das Hodenkarzinom – eine ausgezeichnete Prognose. Doch häufig geht die onkologische Therapie auf Kosten der Fertilität, ein späterer Kinderwunsch kann nicht mehr erfüllt werden.
Um dem vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit des „Sperma banking“ bzw. des „Ovarian tissue banking“, also der Kryokonservierung von Sperma oder Eierstockgewebe. Dabei werden die Zellen mit flüssigem Stickstoff eingefroren und, sollte sich ein Bedarf ergeben, später wieder aufgetaut. Die Trefferquote, was eine spätere Schwangerschaft angeht, ist allerdings bei Männern ungleich höher als bei Frauen. Das Einfrieren weiblicher Eizellen erwies sich als Fehlschlag, da sie die Prozedur nicht unbeschadet überstanden. Erst seit man dazu übergegangen ist, Eierstockgewebe bzw. ganze Eierstöcke zu verwenden, zeigen sich Erfolge (siehe Kasten).
Happy birthday, Tamara!
Am 23. September 2004 um 19.05 Uhr erblickte Tamara in den Cliniques Universitaires Saint-Luc, Brüssel, das Licht der Welt. Es ist dies die erste Geburt nach einer erfolgreichen Autotransplantation von kryokonserviertem Eierstockgewebe. Damit erreichte Prof. Jacques Donnez, der Leiter der Abteilung für Gynäkologie und Andrologie der Universitätsklinik Saint-Luc gemeinsam mit seinem Team, was bisher noch nirgendwo gelungen war: Sie verhalfen einer jungen Patientin, die zwar von ihrer Krebserkrankung geheilt, aber unfruchtbar geworden war, zu einer erfolgreichen Schwangerschaft.
Bereits 1997 wurden der damals 25-jährigen Patientin, die an einem Stage- IV-Hodgkin-Lymphom litt, Teile gesunden Eierstockgewebes entnommen, bevor man mit der Chemotherapie begann. Das Gewebe, das eine große Menge Follikel enthielt, wurde sechs Jahre lang kryokonserviert, dann wurde es der mittlerweile völlig geheilten Patientin im Februar 2003 rückimplantiert. Im Juli 2003 hatte die Patientin dank der Transplantation eine normale Eierstockfunktion wiedererlangt. Elf Monate später hielt sie einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Die Ultraschalluntersuchungen bestätigten eine intakte Schwangerschaft mit einem normal entwickelten Embryo.
Im April 2004, nach fünfzehn Wochen Schwangerschaft, waren die Wachstumskurven und die Morphologie ebenfalls völlig normal, die erste jemals nach Transplantation kryokonservierten Eierstockgewebes entstandene Schwangerschaft verlief wunschgemäß. Die Geburt der völlig gesunden, 3.720 Gramm schweren Tamara am 23. September machte den Erfolg komplett. „Unsere Erkenntnisse öffnen neue Perspektiven für junge Krebspatientinnen, die sich mit einer frühzeitigen Einstellung der Eierstockfunktion konfrontiert sehen“, freut sich Donnez. „Die Kryokonservierung sollte eine Option sein, die allen jungen Frauen mit Diagnose Krebs angeboten werden kann.“
Erfreuliche Novelle
In Österreich bestand darüber hinaus bis vor kurzem auch ein nicht zu unterschätzendes legales Hindernis: Die Aufbewahrungsfrist für so genannte „entwicklungsfähige“ Zellen war auf ein Jahr begrenzt – für junge TumorpatientInnen, die erst ihre Therapie hinter sich bringen mussten und eventuell den Partner für einen gemeinsamen Kinderwunsch noch nicht gefunden hatten, eine viel zu kurze Frist. In der Fortpflanzungsmedizingesetznovelle 2004 wird dieser Tatsache – speziell in Hinblick auf onkologische Patienten – nun Rechnung getragen. Wörtlich heißt es: „Bei diesen Patienten besteht die ernste Gefahr, dass die Fortpflanzungsorgane durch die Krankheit oder deren Behandlung so stark geschädigt werden, dass eine Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht mehr möglich ist. Da sich diese Behandlungen meist über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstrecken, bedeutet die einjährige Aufbewahrungsfrist für die davon betroffenen Patienten fast immer die unabwendbare Kinderlosigkeit. Diese grundsätzliche Problematik kann auch Patienten mit anderen Störungen im Bereich der Fortpflanzungsorgane treffen; auch für sie bedeutet die kurze Aufbewahrungsfrist einen schweren Nachteil.“
Ende der starren Fristen
Die neue Regelung sieht vor, dass die Zellen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr des Spenders aufbewahrt werden können. „Für die gewählte Regelung spricht, dass so dem natürlichen Fertilitätszeitraum besser Rechnung getragen wird als durch eine starre Aufbewahrungsfrist“, so der Gesetzgeber. Voraussetzung für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach der Kryokonservierung der Zellen bleibt eine Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft und das Einverständnis beider Partner.
Um Missbrauch zu verhindern, wird die Option der Aufbewahrung reproduktionsfähiger Zellen dem Grundgedanken entsprechend eingeschränkt: „Diese Regelung soll freilich nur für den Fall einer Erkrankung oder einer Therapie gelten, mit der die ernste Gefahr des Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit verbunden ist. Eine allgemeine oder sich auf sonstige Lebensrisken (gefährliches Unternehmen, gefährliche Reise etc.) beziehende ‚vorsorgliche Einlagerung‘ von Gameten soll nicht ermöglicht werden.“ Die neue Gesetzeslage ist allgemein positiv aufgenommen worden. krebs:hilfe! befragte fünf österreichische Experten zu ihrer Einschätzung der Situation und zu den Möglichkeiten, die die Kryokonservierung für Krebspatienten in der Praxis bietet.
"Wir haben derzeit etwa 40 Eierstöcke kryokonserviert."
Univ.-Prof. DDr. Johannes Huber
Junge Frauen, die nach einer Chemo- oder Strahlentherapie ihre Fertilität verlieren, leiden darunter psychologisch oft noch mehr als an der primären onkologischen Erkrankung. Was ihnen passiert, ist ein irreversibles Einsetzen der Menopause, inklusive aller Wechselbeschwerden, die man mit 50 Jahren wahrscheinlich besser aushält als mit 20. Wir haben vor fünf Jahren als weltweit erstes Institut eine Eierstocktransplantation beim Schaf vorgenommen: Der Eierstock wurde entnommen, kryokonserviert, wieder aufgetaut und reimplantiert – mit dem Erfolg, dass das Schaf trächtig wurde. Derzeit haben wir etwa vierzig Eierstöcke – wir nehmen den ganzen Eierstock – von Krebspatientinnen kryokonserviert, die im Rahmen einer normalen Laparoskopie entnommen wurden. Dass das Gewebe lange genug zur Verfügung steht, ist von großer Bedeutung, denn es dauert ja eine gewisse Zeit, bis die onkologische Behandlung abgeschlossen und die Frau wieder in einigermaßen guter Verfassung ist. Erst dann ist es sinnvoll, den Eierstock zurückzuimplantieren. Damit wird die Fertilität wieder hergestellt und die Menopause rückgängig gemacht.
Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe, Gynäkologisch-Geburtshilfliche Abteilung, Krankenhaus Lainz, Wien "Die Option ist den wenigsten bekannt."
Prim. Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda
Aus Sicht der Krebshilfe ist diese Neuerung außerordentlich begrüßenswert, gibt sie den Patientinnen und Patienten doch immerhin die Chance, auch nach einer aggressiven Therapie ihre Familienplanung ohne vom Gesetz gemachten Zeitdruck angehen zu können. Es gibt ja leider auch sehr junge Krebspatientinnen, die zwar oft geheilt werden können, ihren Kinderwunsch aber dennoch begraben müssen. Die Gesetzesnovelle, kombiniert mit den Entwicklungsschritten bei der Reimplantation von Eierstockgewebe, eröffnet gerade für diese Frauen neue Perspektiven. Derzeit gibt es kaum Patientinnen, denen diese Option bewusst ist und die gezielt danach fragen. Wenn die Entwicklungen so weit fortgeschritten sind, dass wir berechtigte Hoffnungen auf eine solcherart erzielte Erfüllung des Kinderwunsches machen können, sollten die Ärzte ihre Patientinnen aktiv auf die Möglichkeit der Kryokonservierung aufmerksam machen.
"Ein Segen für die Betroffenen"
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl
Dass die Zellen beim „Sperma banking“ und „Ovarian tissue banking“ nun länger aufbewahrt werden können, ist ein Segen für die Betroffenen. Männer nutzen diese Möglichkeit recht häufig, hingegen ist die Anzahl der Frauen, die vor einer Krebstherapie Eierstockgewebe konservieren lassen, sehr gering. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass es viel aufwändiger ist, bei der Frau die entsprechenden Zellen zu entnehmen: Das Eierstockgewebe muss laparoskopisch entfernt und danach tiefgefroren werden. Nach dem Auftauen werden Follikel und darin befindliche Eizellen nachgereift und zum gewünschten Zeitpunkt im Rahmen einer IVF verwendet. Es gibt bereits Erfahrungen mit dieser Methode, die allerdings noch sehr spärlich sind.
"Missbrauch wird kaum stattfinden"
Univ.-Doz. Mag. Dr. phil. DDr. Barbara Maier
Die Neuerung ist in jeder Hinsicht erfreulich, wobei ethische Bedenken ohnehin eher bei Embryonen und weniger bei Samen- bzw. Eizellen bestanden. Auch die Limitierung bis zum vollendeten 50. Lebensjahr halte ich für gut, denn wie sich in England gezeigt hat, kann jede kürzere Begrenzung der Frist auf eine Anzahl von Jahren – dort waren es fünf – zu Problemen führen. Nach Ablauf der fünf Jahre waren viele der Paare nicht mehr aufzufinden oder getrennt, und es stellte sich die Frage, wem die Embryonen nun gehörten und ob sie beforscht werden dürften. Der „Stein des Anstoßes“ ist ja immer der Embryo; doch die entwicklungsfähigen Zellen werden da meist mit abgehandelt. Jährliche Rückversicherungen beim Paar respektive bei den „EigentümerInnen“ fortpflanzungsfähiger Zellen, ob die Kryokonservierung noch gewollt ist, wären sinnvoll.
Ich finde, dass sich gerade für Patienten mit einem Karzinom eine wunderbare Möglichkeit auftut, sich nach Ablauf der fünf Jahre Remission noch fortpflanzen zu können. Ethisch problematisch fände ich es höchstens, wenn diese Technologie Technologie nicht aus medizinischen, sondern karrieretechnischen Gründen in Anspruch genommen wird. Was aber meiner Erfahrung nach nicht häufig passieren wird, denn es ist ja kein Vergnügen, eine IVF zu durchwandern. Wir sehen das bei der Präimplantationsdiagnostik – es wird enorm viel darüber geredet und diskutiert, in der Praxis aber nur mit nachvollziehbaren medizinischen Indikationen danach verlangt.
Dass mit konservierten Spermien bzw. Eierstockgewebe Missbrauch getrieben wird, ist unwahrscheinlich, wenn auch potenziell möglich. Doch wenn man so denkt, muss man – im übertragenen Sinn – auch das Messer abschaffen, weil jemand damit andere Dinge tun könnte, als Brot zu schneiden. Fruchtbarkeit, und sei es auch die potenzielle Fruchtbarkeit, schenkt Vertrauen ins Leben und auch jene Kraft, die insbesondere nach einer Krise wie einer Krebserkrankung nötig ist, das Leben wieder zu meistern.
© MMA, krebs:hilfe! 02/2004
http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dssid=4171&dsmid=60409&dspaid
Für diejenigen von uns, die das nach Verlust ihrer Organe erfahren, dass es diese Möglichkeit bereits gibt, sind derartige Nachrichten bitter:
Fruchtbarkeit auf Eis
Die Methode der Kryokonservierung eröffnet Krebspatienten, die durch die onkologische Therapie Gefahr laufen, ihre Fertilität zu verlieren, die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch doch noch zu erfüllen.
krebs:hilfe! 05/2004
Wenn ein Mensch in jungen Jahren an Krebs erkrankt, so steht – wie bei jedem onkologischen Patienten – sein Überleben an erster Stelle der Prioritätenliste. Viele Tumore, die jüngere Patienten treffen, sind mittlerweile sehr gut therapierbar und haben – wie z.B. das Hodenkarzinom – eine ausgezeichnete Prognose. Doch häufig geht die onkologische Therapie auf Kosten der Fertilität, ein späterer Kinderwunsch kann nicht mehr erfüllt werden.
Um dem vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit des „Sperma banking“ bzw. des „Ovarian tissue banking“, also der Kryokonservierung von Sperma oder Eierstockgewebe. Dabei werden die Zellen mit flüssigem Stickstoff eingefroren und, sollte sich ein Bedarf ergeben, später wieder aufgetaut. Die Trefferquote, was eine spätere Schwangerschaft angeht, ist allerdings bei Männern ungleich höher als bei Frauen. Das Einfrieren weiblicher Eizellen erwies sich als Fehlschlag, da sie die Prozedur nicht unbeschadet überstanden. Erst seit man dazu übergegangen ist, Eierstockgewebe bzw. ganze Eierstöcke zu verwenden, zeigen sich Erfolge (siehe Kasten).
Happy birthday, Tamara!
Am 23. September 2004 um 19.05 Uhr erblickte Tamara in den Cliniques Universitaires Saint-Luc, Brüssel, das Licht der Welt. Es ist dies die erste Geburt nach einer erfolgreichen Autotransplantation von kryokonserviertem Eierstockgewebe. Damit erreichte Prof. Jacques Donnez, der Leiter der Abteilung für Gynäkologie und Andrologie der Universitätsklinik Saint-Luc gemeinsam mit seinem Team, was bisher noch nirgendwo gelungen war: Sie verhalfen einer jungen Patientin, die zwar von ihrer Krebserkrankung geheilt, aber unfruchtbar geworden war, zu einer erfolgreichen Schwangerschaft.
Bereits 1997 wurden der damals 25-jährigen Patientin, die an einem Stage- IV-Hodgkin-Lymphom litt, Teile gesunden Eierstockgewebes entnommen, bevor man mit der Chemotherapie begann. Das Gewebe, das eine große Menge Follikel enthielt, wurde sechs Jahre lang kryokonserviert, dann wurde es der mittlerweile völlig geheilten Patientin im Februar 2003 rückimplantiert. Im Juli 2003 hatte die Patientin dank der Transplantation eine normale Eierstockfunktion wiedererlangt. Elf Monate später hielt sie einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Die Ultraschalluntersuchungen bestätigten eine intakte Schwangerschaft mit einem normal entwickelten Embryo.
Im April 2004, nach fünfzehn Wochen Schwangerschaft, waren die Wachstumskurven und die Morphologie ebenfalls völlig normal, die erste jemals nach Transplantation kryokonservierten Eierstockgewebes entstandene Schwangerschaft verlief wunschgemäß. Die Geburt der völlig gesunden, 3.720 Gramm schweren Tamara am 23. September machte den Erfolg komplett. „Unsere Erkenntnisse öffnen neue Perspektiven für junge Krebspatientinnen, die sich mit einer frühzeitigen Einstellung der Eierstockfunktion konfrontiert sehen“, freut sich Donnez. „Die Kryokonservierung sollte eine Option sein, die allen jungen Frauen mit Diagnose Krebs angeboten werden kann.“
Erfreuliche Novelle
In Österreich bestand darüber hinaus bis vor kurzem auch ein nicht zu unterschätzendes legales Hindernis: Die Aufbewahrungsfrist für so genannte „entwicklungsfähige“ Zellen war auf ein Jahr begrenzt – für junge TumorpatientInnen, die erst ihre Therapie hinter sich bringen mussten und eventuell den Partner für einen gemeinsamen Kinderwunsch noch nicht gefunden hatten, eine viel zu kurze Frist. In der Fortpflanzungsmedizingesetznovelle 2004 wird dieser Tatsache – speziell in Hinblick auf onkologische Patienten – nun Rechnung getragen. Wörtlich heißt es: „Bei diesen Patienten besteht die ernste Gefahr, dass die Fortpflanzungsorgane durch die Krankheit oder deren Behandlung so stark geschädigt werden, dass eine Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht mehr möglich ist. Da sich diese Behandlungen meist über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstrecken, bedeutet die einjährige Aufbewahrungsfrist für die davon betroffenen Patienten fast immer die unabwendbare Kinderlosigkeit. Diese grundsätzliche Problematik kann auch Patienten mit anderen Störungen im Bereich der Fortpflanzungsorgane treffen; auch für sie bedeutet die kurze Aufbewahrungsfrist einen schweren Nachteil.“
Ende der starren Fristen
Die neue Regelung sieht vor, dass die Zellen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr des Spenders aufbewahrt werden können. „Für die gewählte Regelung spricht, dass so dem natürlichen Fertilitätszeitraum besser Rechnung getragen wird als durch eine starre Aufbewahrungsfrist“, so der Gesetzgeber. Voraussetzung für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach der Kryokonservierung der Zellen bleibt eine Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft und das Einverständnis beider Partner.
Um Missbrauch zu verhindern, wird die Option der Aufbewahrung reproduktionsfähiger Zellen dem Grundgedanken entsprechend eingeschränkt: „Diese Regelung soll freilich nur für den Fall einer Erkrankung oder einer Therapie gelten, mit der die ernste Gefahr des Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit verbunden ist. Eine allgemeine oder sich auf sonstige Lebensrisken (gefährliches Unternehmen, gefährliche Reise etc.) beziehende ‚vorsorgliche Einlagerung‘ von Gameten soll nicht ermöglicht werden.“ Die neue Gesetzeslage ist allgemein positiv aufgenommen worden. krebs:hilfe! befragte fünf österreichische Experten zu ihrer Einschätzung der Situation und zu den Möglichkeiten, die die Kryokonservierung für Krebspatienten in der Praxis bietet.
"Wir haben derzeit etwa 40 Eierstöcke kryokonserviert."
Univ.-Prof. DDr. Johannes Huber
Junge Frauen, die nach einer Chemo- oder Strahlentherapie ihre Fertilität verlieren, leiden darunter psychologisch oft noch mehr als an der primären onkologischen Erkrankung. Was ihnen passiert, ist ein irreversibles Einsetzen der Menopause, inklusive aller Wechselbeschwerden, die man mit 50 Jahren wahrscheinlich besser aushält als mit 20. Wir haben vor fünf Jahren als weltweit erstes Institut eine Eierstocktransplantation beim Schaf vorgenommen: Der Eierstock wurde entnommen, kryokonserviert, wieder aufgetaut und reimplantiert – mit dem Erfolg, dass das Schaf trächtig wurde. Derzeit haben wir etwa vierzig Eierstöcke – wir nehmen den ganzen Eierstock – von Krebspatientinnen kryokonserviert, die im Rahmen einer normalen Laparoskopie entnommen wurden. Dass das Gewebe lange genug zur Verfügung steht, ist von großer Bedeutung, denn es dauert ja eine gewisse Zeit, bis die onkologische Behandlung abgeschlossen und die Frau wieder in einigermaßen guter Verfassung ist. Erst dann ist es sinnvoll, den Eierstock zurückzuimplantieren. Damit wird die Fertilität wieder hergestellt und die Menopause rückgängig gemacht.
Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe, Gynäkologisch-Geburtshilfliche Abteilung, Krankenhaus Lainz, Wien "Die Option ist den wenigsten bekannt."
Prim. Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda
Aus Sicht der Krebshilfe ist diese Neuerung außerordentlich begrüßenswert, gibt sie den Patientinnen und Patienten doch immerhin die Chance, auch nach einer aggressiven Therapie ihre Familienplanung ohne vom Gesetz gemachten Zeitdruck angehen zu können. Es gibt ja leider auch sehr junge Krebspatientinnen, die zwar oft geheilt werden können, ihren Kinderwunsch aber dennoch begraben müssen. Die Gesetzesnovelle, kombiniert mit den Entwicklungsschritten bei der Reimplantation von Eierstockgewebe, eröffnet gerade für diese Frauen neue Perspektiven. Derzeit gibt es kaum Patientinnen, denen diese Option bewusst ist und die gezielt danach fragen. Wenn die Entwicklungen so weit fortgeschritten sind, dass wir berechtigte Hoffnungen auf eine solcherart erzielte Erfüllung des Kinderwunsches machen können, sollten die Ärzte ihre Patientinnen aktiv auf die Möglichkeit der Kryokonservierung aufmerksam machen.
"Ein Segen für die Betroffenen"
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl
Dass die Zellen beim „Sperma banking“ und „Ovarian tissue banking“ nun länger aufbewahrt werden können, ist ein Segen für die Betroffenen. Männer nutzen diese Möglichkeit recht häufig, hingegen ist die Anzahl der Frauen, die vor einer Krebstherapie Eierstockgewebe konservieren lassen, sehr gering. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass es viel aufwändiger ist, bei der Frau die entsprechenden Zellen zu entnehmen: Das Eierstockgewebe muss laparoskopisch entfernt und danach tiefgefroren werden. Nach dem Auftauen werden Follikel und darin befindliche Eizellen nachgereift und zum gewünschten Zeitpunkt im Rahmen einer IVF verwendet. Es gibt bereits Erfahrungen mit dieser Methode, die allerdings noch sehr spärlich sind.
"Missbrauch wird kaum stattfinden"
Univ.-Doz. Mag. Dr. phil. DDr. Barbara Maier
Die Neuerung ist in jeder Hinsicht erfreulich, wobei ethische Bedenken ohnehin eher bei Embryonen und weniger bei Samen- bzw. Eizellen bestanden. Auch die Limitierung bis zum vollendeten 50. Lebensjahr halte ich für gut, denn wie sich in England gezeigt hat, kann jede kürzere Begrenzung der Frist auf eine Anzahl von Jahren – dort waren es fünf – zu Problemen führen. Nach Ablauf der fünf Jahre waren viele der Paare nicht mehr aufzufinden oder getrennt, und es stellte sich die Frage, wem die Embryonen nun gehörten und ob sie beforscht werden dürften. Der „Stein des Anstoßes“ ist ja immer der Embryo; doch die entwicklungsfähigen Zellen werden da meist mit abgehandelt. Jährliche Rückversicherungen beim Paar respektive bei den „EigentümerInnen“ fortpflanzungsfähiger Zellen, ob die Kryokonservierung noch gewollt ist, wären sinnvoll.
Ich finde, dass sich gerade für Patienten mit einem Karzinom eine wunderbare Möglichkeit auftut, sich nach Ablauf der fünf Jahre Remission noch fortpflanzen zu können. Ethisch problematisch fände ich es höchstens, wenn diese Technologie Technologie nicht aus medizinischen, sondern karrieretechnischen Gründen in Anspruch genommen wird. Was aber meiner Erfahrung nach nicht häufig passieren wird, denn es ist ja kein Vergnügen, eine IVF zu durchwandern. Wir sehen das bei der Präimplantationsdiagnostik – es wird enorm viel darüber geredet und diskutiert, in der Praxis aber nur mit nachvollziehbaren medizinischen Indikationen danach verlangt.
Dass mit konservierten Spermien bzw. Eierstockgewebe Missbrauch getrieben wird, ist unwahrscheinlich, wenn auch potenziell möglich. Doch wenn man so denkt, muss man – im übertragenen Sinn – auch das Messer abschaffen, weil jemand damit andere Dinge tun könnte, als Brot zu schneiden. Fruchtbarkeit, und sei es auch die potenzielle Fruchtbarkeit, schenkt Vertrauen ins Leben und auch jene Kraft, die insbesondere nach einer Krise wie einer Krebserkrankung nötig ist, das Leben wieder zu meistern.
© MMA, krebs:hilfe! 02/2004
http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dssid=4171&dsmid=60409&dspaid
femica - 28. Jul, 10:57



